Zum Gedenken an die Opfer des Faschismus.
Der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen/Anhalt des Deutschen Freidenker-Verbandes hielt am 13.9.2020 auf dem Friedensplatz/Altmarkt in Zeitz folgende Rede:
Der Faschismus, dessen Opfern wir heute wie an jedem zweiten Septembersonntag gedenken, er kam nicht über Nacht. Ihm ging eigentlich schon die Niederschlagung der Novemberrevolution durch die SPD voraus. Denn der Kapitalismus bringt gesetzmäßig immer wieder Faschismus hervor. Als Lehre aus dem Faschismus schreibt die hessische Verfassung bis heute vor:
„Artikel 39
1.) Jeder Mißbrauch der wirtschaftlichen Freiheit – insbesondere zu monopolistischer Machtzusammenballung und zu politischer Macht ist untersagt.
2.) Vermögen, das die Gefahr solchen Mißbrauchs wirtschaftlicher Freiheit in sich birgt, ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen.“
Also das, was in der DDR und der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands geschah.
In der Weimarer Republik konnte es nicht erkämpft werden. Der Hugenberg-Konzern mißbrauchte Medienmacht und schrieb die Nazis hoch. Die SA marschierte. Dennoch hätte es keinen leichten Weg in den Faschismus gegeben, wenn man sich nicht seit insbesondere 1930 an den ständigen Rechtsbruch in Form der Notverordnungen gewöhnt hätte.
Am 28.2.1933 erließ Reichspräsident von Hindenburg, zu dessen Wahl die SPD eben noch aufgerufen hatte, die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung: „Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.“ Also mit Verordnung die Verfassung außer Kraft setzen und den Gesetzgeber umgehen – illegal!
Dem folgte am 24.3.1933 das Ermächtigungsgesetz („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“): Artikel 2 sagt unter anderem aus: „Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstages und des Reichsrates als solche zum Gegenstand haben.“
Also: Exekutive = Reichsregierung steht über der Legislative!
Was dann kam, ist bekannt.
Und wie ist es nun heute?
Ja, Neonazis marschieren. Die Presse ist gleichgeschaltet, zuvorderst in der Frage, die es nun zu beleuchten gilt: Wir haben ein neues Ermächtigungsgesetz bekommen.
§ 5 Infektionsschutzgesetz: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird … ermächtigt“…
3. durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundestages Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen … zuzulassen.
Mehr noch: Auf dem Verordnungswege (!!) wurden und werden durch die sogenannten Corona-Eindämmungsverordnungen, Allgemeinverfügungen usw. fast alle Grundrechte eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt: von der Freiheit der Berufswahl über das Recht auf Bildung, von der Versammlungsfreiheit bis zur Vereinigungsfreiheit, vom Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende bis zum Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Denn sehen wir uns die Verordnungen mal an: Ziel sei es, die Überlastung des Gesundheitswesen zu verhindern.
Durch die Verschiebung vieler geplanter Operationen, darunter von über 50 000 Krebsoperationen in Deutschland, wurde jedoch diese Überlastung des Gesundheitswesen erst herbeigeführt. Also sind die Verordnungen nicht geeignet, das vorgegebene Ziel zu erreichen. Die Maßnahmen sind auch nicht erforderlich, denn schon bisher hat unser Gesundheitswesen Infizierte durch Krankschreibung isoliert. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne sind die Maßnahmen erst recht nicht, denn einem nicht nachgewiesenen Nutzen stehen gravierende negative Einschnitte in quasi alle Lebensbereiche gegenüber.
Also: Die Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig.
Außerkraftsetzung der Grundrechte, des Kerns der Verfassung, durch vollkommen unverhältnismäßige Verordnungen!
Auch Versuche der Gleichschaltung lassen sich beobachten: Die Versager aus Bayern und Nordrhein/Westfalen, die Bundesregierung und die Medien blasen zur „Angleichung der Corona-Regeln“, wie sie in ihrer unsauberen und unredlichen Sprache sagen. Sie, die sowohl absolut als auch pro Kopf die höchsten Fallzahlen haben, wollen unsere Zeitzer Kinder geknebelt in die Klassen schicken! Was sie mit „Angleichung der Corona-Regeln“ meinen, ist Gleichschaltung der Länder mit dem Reich!
Der Berliner Innensenator, dem Polizei und Verfassungsschutz unterstehen, verbietet eine Demonstration wegen ihres Inhaltes! Statt das zu skandalisieren und die sofortige Absetzung dieses gegen die Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, putschenden Senators zu fordern, skandalisieren alle Tageszeitungen in Deutschland nicht den Verfassungsbruch, sondern diejenigen, die ihre Grundrechte in Anspruch nehmen.
Also: Gleichschaltung der Presse.
Zum Schluß: Warum das alles? Es gibt doch gar keine starke Arbeiterbewegung mehr, die es unter Kontrolle zu halten gilt.
Kurt Goßweiler, bis zu seinem Tode Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes, führt einen weiteren Faktor ein: Faschismus, um sich auf einen Krieg vorzubereiten. Daß es auch diesmal gegen Rußland geht, ist klar, wenn man das Radio einschaltet.
Ein gewisser Sensleben oder Senftleben, im Deutschlandfunk diese Woche gefragt, warum Deutschland Rußland keine Amtshilfe in Sachen Nawalny leistet, poltert: Das wäre ja noch schöner, wenn wir dem Täter die Beweise seiner Tat vorlegen müßten.
Faschist Sen(s/ft)leben: Genau das fordert die Strafprozeßordnung!
Das ist also das gegenwärtig herrschende Rechtsverständnis.
Ich fasse zusammen:
Bertolt Brecht warnte: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Wir haben gesagt: Wehret den Anfängen!
Das warnen und wehren war nicht erfolgreich genug. Jetzt heißt es zu kämpfen!
Das bedeutet konkret:
Artikel 20, Absatz 4, Grundgesetz: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
Nehmen wir uns die Rechte, die uns große und kleine Möchtegerndiktatoren vorenthalten wollen.
Das sind wir unseren gemordeten Kameraden und den blutigen Lehren aus dem ersten deutschen Faschismus schuldig.